Frauenarztpraxis in Berlin-Mitte

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Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasssen einmal jährlich ab dem 20.Lebensjahr

    •    Inspektion des Genitales

    •    Zellabstrich vom Muttermund jährlich, 

          ab 35. Lebensjahr Kotest mit HPV-Test alle 3 Jahre

    •    Tastuntersuchung des inneren Genitales

    •    Tastuntersuchung der Brust ab 30. Lebensjahr

    •    Untersuchung auf Blut im Stuhl ab 50. Lebensjahr (immunologischer

          Stuhl-Test (iFOBT))


erweiterte Krebsfrüherkennungsuntersuchung
sinnvolle zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch, die im Bereich der Vorsorge von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden

Dünnschichtzytologie
HPV-Test vor dem 35. Lebensjahr
Ultraschalluntersuchung Kleines Becken mit innerem Genitale und Harnblase
Brust