Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasssen einmal jährlich ab dem 20.Lebensjahr
• Inspektion des Genitales
• Zellabstrich vom Muttermund jährlich,
ab 35. Lebensjahr Kotest mit HPV-Test alle 3 Jahre
• Tastuntersuchung des inneren Genitales
• Tastuntersuchung der Brust ab 30. Lebensjahr
• Untersuchung auf Blut im Stuhl ab 50. Lebensjahr (immunologischer
Stuhl-Test (iFOBT))
erweiterte Krebsfrüherkennungsuntersuchung
sinnvolle zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch, die im Bereich der Vorsorge von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden
Dünnschichtzytologie
HPV-Test vor dem 35. Lebensjahr
Ultraschalluntersuchung Kleines Becken mit innerem Genitale und Harnblase
Brust