Frauenarztpraxis in Berlin-Mitte

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Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasssen einmal jährlich ab dem 20.Lebensjahr

•  Inspektion des Genitales

•  Zellabstrich vom Muttermund jährlich, 

    ab 35. Lebensjahr Kotest mit HPV-Test alle 3 Jahre

•  Tastuntersuchung des inneren Genitales

•  Tastuntersuchung der Brust ab 30. Lebensjahr

•  Untersuchung auf Blut im Stuhl ab 50. Lebensjahr (immunologischer Stuhl-Test (iFOBT))


erweiterte Krebsfrüherkennungsuntersuchung
sinnvolle zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch, die im Bereich der Vorsorge von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden
•  Dünnschichtzytologie
•  HPV-Test vor dem 35. Lebensjahr
•  Ultraschalluntersuchung Kleines Becken mit innerem Genitale und Harnblase